Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz
andere
Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen
Ultramarin und seine Zubereitungen
Lithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Zinksulfid
andere
Magnetit
andere
anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art